Stand: Juni 2026
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen zwischen Hetrex Studios, Inhaber Dan Gavrila, Hohenöller Str. 7a, 67742 Heinzenhausen (nachfolgend „Hetrex Studios" oder „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über digitale Dienstleistungen, insbesondere Webdesign und Webentwicklung, Branding und Corporate Design, Social-Media-Betreuung, Medienproduktion (Foto, Video, Audio), Luftbild- und Drohnenaufnahmen, Suchmaschinenoptimierung (SEO), IT-Services, Automatisierung und KI-gestützte Prozesse, Vermittlung von Hosting sowie laufende Betreuung, Wartung und Abonnements.
Diese AGB gelten in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Hetrex Studios stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch, wenn Hetrex Studios in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
Vertragsschluss & Angebote
Alle Angebote von Hetrex Studios sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung in Textform, durch Annahme eines Angebots (auch über das Kundenportal) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Entwürfe, Muster, Mockups und Leistungsbeschreibungen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
Leistungsumfang, Änderungen & kein Erfolgsversprechen
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche („Change Requests") sind gesondert zu vereinbaren und werden nach Aufwand vergütet.
Hetrex Studios schuldet eine fach- und vertragsgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder gestalterischen Erfolg. Insbesondere werden kein bestimmtes Suchmaschinen-Ranking, keine Reichweite, kein Umsatz, keine Konversionsrate und kein Werbe- oder Marketingerfolg geschuldet oder garantiert, da diese von zahlreichen, nicht durch Hetrex Studios beeinflussbaren Faktoren abhängen.
Hetrex Studios ist berechtigt, zumutbare Teilleistungen zu erbringen und abzurechnen.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Texte, Bilder, Logos, Materialien, Zugänge, Freigaben und Informationen rechtzeitig, vollständig, unentgeltlich und in geeigneter Form bereit und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
Der Kunde sichert zu, an sämtlichen überlassenen Materialien über die erforderlichen Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Rechte zu verfügen und dass deren Verwendung keine Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzt.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder mangelhaft nach, gehen hieraus resultierende Verzögerungen, Mehraufwände und Kosten zu seinen Lasten; vereinbarte Termine verlängern sich entsprechend angemessen. Eine Haftung von Hetrex Studios für hieraus entstehende Nachteile ist ausgeschlossen.
Stellt der Kunde rechtswidrige, irreführende oder rechtsverletzende Inhalte bereit, stellt er Hetrex Studios von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie von angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung auf erstes Anfordern frei.
Vergütung & Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Sofern nicht anders ausgewiesen, verstehen sich Preise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Zahlungen können u. a. sicher über Stripe oder PayPal abgewickelt werden.
Hetrex Studios ist berechtigt, angemessene Vorkasse, Anzahlungen oder Abschlagszahlungen zu verlangen und mit der Leistung erst nach deren Eingang zu beginnen.
Bei laufender Betreuung sowie bei Abonnements und wiederkehrenden Erweiterungen erfolgt die Abrechnung im Voraus (monatlich oder jährlich). Die Vergütung ist auch dann in voller Höhe geschuldet, wenn der Kunde bereitgestellte Leistungen nicht oder nur teilweise abruft.
Hetrex Studios ist berechtigt, Preise für laufende Leistungen mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums in angemessenem Umfang anzupassen.
Zahlungsverzug & Leistungsverweigerung
Bei Zahlungsverzug ist Hetrex Studios berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahn- und Beitreibungskosten zu berechnen; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Hetrex Studios ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden laufende Leistungen ganz oder teilweise zurückzustellen, Zugänge zu sperren und Online-Auftritte vorübergehend zu deaktivieren, bis sämtliche fälligen Forderungen ausgeglichen sind. Hieraus entstehende Nachteile trägt der Kunde.
Termine, Verzug & Abnahme
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen, die Hetrex Studios nicht zu vertreten hat (insb. fehlende Mitwirkung, höhere Gewalt, Ausfälle Dritter), berechtigen nicht zu Schadensersatz oder Rücktritt.
Soweit ein Werk geschuldet ist, erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme. Rügt der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist (mindestens 7 Tage) wesentliche Mängel in Textform oder nimmt er die Leistung in Gebrauch bzw. setzt sie produktiv ein, gilt die Leistung als abgenommen.
Nutzungsrechte & Eigentumsvorbehalt
Die Einräumung von Nutzungsrechten an den erstellten Werken steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Bis dahin verbleiben sämtliche Rechte bei Hetrex Studios.
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlichen, einfachen (nicht ausschließlichen) Nutzungsrechte. Eine Weiterübertragung an Dritte, Bearbeitung oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
An Konzepten, Quellcode, Entwürfen, Arbeitsdateien, Bibliotheken und Werkzeugen, die nicht ausdrücklich als Leistungsgegenstand vereinbart sind, werden keine Rechte eingeräumt.
Hetrex Studios bleibt berechtigt, erbrachte Arbeiten zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu benennen und darzustellen, sofern der Kunde dem nicht aus berechtigten Gründen in Textform widerspricht.
Leistungen Dritter, Software & Open Source
Hetrex Studios ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte (Subunternehmer, Dienstleister, Freelancer) einzusetzen.
Für Leistungen, Produkte, Schnittstellen (APIs), Plugins, Themes, Hosting-/Cloud-Dienste sowie Open-Source-Komponenten Dritter übernimmt Hetrex Studios keine Gewähr und keine Haftung; es gelten die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Anbieter. Dies gilt insbesondere für deren Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Sicherheit, Preis- und Funktionsänderungen sowie deren Einstellung.
Vom Kunden selbst beauftragte Drittleistungen liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Hetrex Studios.
Drohnen- und Luftbildaufnahmen
Drohnenflüge führt Hetrex Studios ausschließlich im Einklang mit der EU-Drohnenverordnung (Durchführungsverordnung (EU) 2019/947) sowie dem deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) durch. Eingesetzt werden ausschließlich registrierte Drohnen mit gültigem EU-Drohnenführerschein (Kompetenznachweis A1/A3 bzw. A2) und bestehender Drohnen-Haftpflichtversicherung.
Der Kunde stellt sicher, dass für den vorgesehenen Aufnahmeort die erforderlichen Zustimmungen der Grundstückseigentümer sowie ggf. der Hausverwaltung vorliegen. Behördliche Aufstiegsgenehmigungen (z. B. in geografischen Gebieten, über Menschenansammlungen, in der Nähe von Flugplätzen, Wohngebieten, kritischer Infrastruktur, Naturschutzgebieten) holt Hetrex Studios nach gesonderter Beauftragung ein; entstehende Gebühren und Vorlaufzeiten trägt der Kunde.
Flüge können kurzfristig aus Wetter-, Sicherheits- oder behördlichen Gründen verschoben oder abgebrochen werden; hierdurch entstehen keine Ansprüche gegen Hetrex Studios. Persönlichkeits- und urheberrechtliche Klärungen (z. B. erkennbare Personen, geschützte Bauwerke) obliegen dem Kunden, soweit sie über die luftrechtliche Zulässigkeit hinausgehen.
Einsatz von KI-gestützten Werkzeugen
Hetrex Studios setzt zur Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge (z. B. für Recherche, Code- und Textgenerierung, Bild-/Medienbearbeitung, Übersetzung, Analyse) ein. Eine vollautomatisierte Entscheidung im Sinne des Art. 22 DSGVO findet dabei nicht statt; alle Arbeitsergebnisse werden vor Auslieferung redaktionell geprüft.
Personenbezogene oder vertrauliche Daten des Kunden werden nicht in öffentlich trainierende KI-Modelle eingegeben. Soweit Kundeninhalte zwingend in KI-Dienste übergeben werden müssen, erfolgt dies ausschließlich über Anbieter mit „No-Training"-Zusicherung und – soweit personenbezogene Daten betroffen sind – auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags gem. Art. 28 DSGVO. Anwendbare Regelungen der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO/AI Act) werden beachtet.
Vertraulichkeit, Datenschutz & Kundenverantwortung
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen vertraulich und nutzen sie ausschließlich für Vertragszwecke. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung; soweit erforderlich, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) geschlossen.
Der Kunde bleibt für die rechtskonforme Ausgestaltung der von ihm betriebenen Online-Auftritte (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Einwilligungen, wettbewerbs-, marken- und urheberrechtliche Vorgaben) selbst verantwortlich.
Gewährleistung
Hetrex Studios gewährleistet eine vertragsgemäße Leistung nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung üblichen Stand der Technik. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme bzw. Kenntnis, in Textform anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängelrügen ist Hetrex Studios zunächst zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung) nach eigener Wahl innerhalb angemessener Frist berechtigt. Erst wenn die Nacherfüllung endgültig fehlschlägt, verweigert wird oder unzumutbar ist, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte zu.
Kein Mangel liegt vor bei Fehlern, die auf vom Kunden bereitgestellten Inhalten/Vorgaben, auf nachträglichen Eingriffen Dritter, unsachgemäßer Nutzung, eigenen Änderungen am Quellcode oder an der Konfiguration, fehlenden Updates oder auf Diensten/Software Dritter beruhen.
Haftung & Haftungsbeschränkung
Hetrex Studios haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz).
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten – Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die für den betreffenden Auftrag vereinbarte Netto-Vergütung bzw. – bei Dauerschuldverhältnissen – auf die im jeweils betroffenen Vertragsjahr gezahlte Netto-Vergütung.
Im Übrigen – insbesondere bei leichter Fahrlässigkeit und der Verletzung nicht wesentlicher Pflichten – ist die Haftung ausgeschlossen.
Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Umsatz- oder Reputationseinbußen, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden sowie für Datenverlust, soweit der Kunde keine zumutbare, regelmäßige Datensicherung vorgenommen hat.
Hetrex Studios haftet ferner nicht für Schäden durch Ausfälle, Störungen oder Sicherheitsvorfälle von Hosting-, Server-, Internet-, Strom- oder Telekommunikationsinfrastruktur, durch Angriffe Dritter (z. B. Hacking, DDoS, Schadsoftware) trotz Einhaltung üblicher Sicherheitsstandards, durch Dienste und Software Dritter sowie für vom Kunden zu vertretende Umstände.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Hetrex Studios sowie sinngemäß für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Verfügbarkeit, Hosting & Datensicherung
Eine bestimmte Verfügbarkeit (Uptime) wird nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich in einem gesonderten Service-Level-Agreement (SLA) vereinbart ist. Ohne solche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Erreichbarkeit.
Wartungs-, Update- und Sicherungsarbeiten sowie Störungen im Verantwortungsbereich Dritter (insb. Hosting-/Serverbetreiber) können zu vorübergehenden Einschränkungen führen; hieraus resultierende Ausfallzeiten begründen keine Ansprüche gegen Hetrex Studios.
Datensicherungen (Backups) schuldet Hetrex Studios nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde; im Übrigen obliegt die Sicherung der Daten dem Kunden.
Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt – z. B. Naturereignisse, Pandemien/Epidemien, Krieg, Streik, Aussperrung, Energie- oder Rohstoffmangel, Cyberangriffe, Ausfälle von Telekommunikations-, Hosting- oder Cloud-Infrastruktur sowie behördliche Maßnahmen – befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung und deren Nachwirkungen von ihren Leistungspflichten. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend. Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
Stornierung & keine Erstattung
Bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene Aufwände und Fremdkosten sind in jedem Fall zu vergüten. Eine Erstattung der Vergütung für bereits erbrachte oder begonnene Leistungen ist ausgeschlossen.
Storniert der Kunde einen einmaligen Auftrag nach Vertragsschluss, jedoch vor vollständiger Erbringung, ist Hetrex Studios berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen sowie einen angemessenen Ausgleich für die entgangene Vergütung (vorbehaltlich ersparter Aufwendungen) zu berechnen. Geleistete Anzahlungen werden nicht zurückerstattet, soweit ihnen erbrachte Leistungen oder Aufwände gegenüberstehen.
Hetrex Studios gewährt keine Geld-zurück-Garantie sowie keine Kulanz- oder Zufriedenheitserstattungen. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern (insbesondere das Widerrufsrecht gemäß gesonderter Widerrufsbelehrung) bleiben hiervon unberührt.
Laufzeit & Kündigung (Betreuung & Abonnements)
Betreuungs-, Wartungs- und Abonnementverträge (einschließlich wiederkehrender Erweiterungen) laufen, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Textform gekündigt werden.
Bereits im Voraus gezahlte Beträge für den laufenden Abrechnungszeitraum werden bei Kündigung nicht anteilig erstattet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt; ein wichtiger Grund liegt für Hetrex Studios insbesondere bei Zahlungsverzug oder schwerwiegender Verletzung von Mitwirkungspflichten vor.
Aufrechnung & Zurückbehaltung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von Hetrex Studios.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
